Generalinspektion nach DIN 1999-100

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten müssen alle 5 Jahre auf ihre ordentliche technische Funktionalität hin geprüft werden. Leichtflüssigkeiten (Öle) werden von Gesetzgeber als umweltgefährliche Stoffe definiert, deshalb ist die Prüfnormen DIN 1999-100 anzuwenden.

Die DIN 1999-100 En schreibt die monaltliche Eigenkontrolle, eine halbjährige Kontrolle sowie alle 5 Jahre eine Generalinspektion.

Wenn in ihrem Unternehmen, ölhaltige Abwässer entstehen müssen diese durch eine Leichtfüssigkeitsabscheider getrennt werden. Leichtflüssigkeitsabscheider sind Anlage die Abwasser in Form eines Beckens behandeln, die Öle werden durch Aufschwimmen abgeschieden, die schwereren Partikel ölhaltige Schlämme setzen sich am Grund ab.Abscheideranlagen.

Ein großer Anteil der verbauten Abscheideranlagen findet sich u.a. in:

  • Autohöfen und Rastanlagen
  • Autohäusern
  • KFZ-Betrieben, Werkstätten und Waschanlagen
  • Tankstellen
  • Wasserwerken
  • der Industrie
  • Deponien
  • Verkehrsbetrieben und Flughäfen

Ein Leichtflüssigkeitsabscheider ist eine Anlage die Abwasser in Form eines Beckens behandelt durch die Öle durch Aufschwimmen abgeschieden werden.

Vor einer Inbetriebnahme sowie alle 5 Jahre sind alle Betreiber einer Abscheideranlage zu einer vollständigen Generalinspektion nach DIN 1999-100 durch einen Fachkundigen verpflichtet.

Diese Prüfung umfasst auch die Dichtigkeit des Zulaufsystems, der Behälter und alle technischen Teile. Der Zustand der Innenwände der Schachtwerkbauteile, die Tarierung der selbstständigen Verschlussanlage. Das Betriebstagebuch, die Vorhaltung der technischen und der behördlichen Unterlagen, Zulassungen und die Nachweise über die Entsorgung der abgeschiedenen Inhalte der Anlage werden ebenfalls geprüft.

Auch zu beurteilen ist der tatsächliche Abwasseranfall nach Herkunft, Menge, Stoffen, Wasch- und Reinigungsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe, Einhaltung von Randbedingungen und in Bezug zu diesem festgestellten Abwasseranfall die Eignung, Leistungsfähigkeit und Dimensionierung der Abscheideanlage. Alle Mängel sind im umfassenden Prüfbericht festzuhalten und ggf. in Absprache mit der zuständigen Behörde zu beseitigen (Punkt 14.6 der Norm).

Bei der Dichtheitsprüfung wird die Abscheideranlage im Normalfall bis Geländeoberkante befüllt. Die Verlustrate ist i. d. Regel 0,25 Liter

Auch bei mangelfreien Anlagen sind die Prüfberichte, das Betriebstagebuch, und die Entsorgungsnachweise zu dokumentieren. Auf Verlangen sind diese Unterlagen der zuständigen Aufsichtsbehörden oder den Betreibern der jeweiligen kommunalen Abwasseranlagen vorzulegen (Punkt 14.7 der Norm).

Generalinspektion für Leichtflüssigkeitsabscheider

Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 858-2/DIN 1999-100 / ATV 781 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, so dass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist. Am Prüftag muß der Abscheider vollständig entleert und gereinigt sein; Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (Mindestens C-Schlauch); Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch.
Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden.

Sollten o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sein, werden die Kosten nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten und berechnet.

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der zuständigen Unteren Wasserbehörde bzw. nach DIN1999-100 sowie in Anlehnung an DIN EN 1610:

Verschließen des Abscheiderablaufs;
Befüllung der Abwasserbehandlungsanlagen mit Wasser und stufenweiser Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante; Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde;
Die Anlage wird auf Dichtigkeit geprüft. Bei größeren Oberflächen wird das Prüfintervall nach DIN 1999-100 berechnet und angepasst.

Beträgt der Wasserverlust innerhalb des Prüfintervalls nicht mehr als 0,5 l je Stunde Prüfzeit nach DIN1999-100, wird die geprüfte Abwasserbehandlungsanlage als dicht bezeichnet. Ist die aufgestaute Schachtfläche größer als 1 m², so wird die Wasserverlustmenge nach den Kriterien der UWB bzw. nach DIN1999-100 berechnet und die Prüfzeit verlängert.

Wir führen die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung als Pauschalleistung mit folgendem Umfang je LF-Anlage (Schlammfang, Öl-/Koaleszenzabscheider) durch:
1) Sichtprüfung der Anlage mit Fotodokumentation
2) Absperren der Anlage (Setzen der Absperrblasen)
3) Abschnittsweise Prüfung zur Schadenseingrenzung
4) Dichtheitsprüfung gem. Vorgabe Pflichtenheft der zust. Unteren Wasserbehörde (Sachverständigenprüfung) bzw. gem. DIN 1999-100
5) Überprüfung der Überhöhung
6) Bestimmung der DIN-Konformität
7) Prüfbericht mit Fotodokumentation
8) Fahrtkosten

Undichtigkeiten bei der Generalinspektion:
Sollten bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 1999-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden Prüfung/Anlage durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten.

Für Schäden, die während der Prüfung durch undichte oder unsachgemäß montierte Anlagenteile verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.


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